1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen den Mitgliedern des Dolmetsch-Teams paraphrasis, Felix Pahl und Laura Appeltshauser, und ihren Auftraggeber:innen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Beim Dolmetsch-Team paraphrasis handelt es sich um einen Zusammenschluss freiberuflicher Dolmetscher:innen ohne gesamtschuldnerische Haftung.
Verträge werden stets direkt zwischen der Dolmetscher:in und der Ausrichter:in der Veranstaltung bzw. der Person geschlossen, die die Ausrichter:in mit der vertraglichen und finanziellen Verantwortung für die Rekrutierung der Dolmetscher:innen ordnungsgemäß beauftragt hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:in sind für die Dolmetscher:innen nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand und -bedingungen
(1) Leistungserbringung
Vertragsgegenstand sind Dolmetschleistungen durch das Dolmetsch-Team paraphrasis. Soweit vereinbart, können sich die Leistungen auch auf Beratungsfunktionen und das Übersetzen von Begleitmaterial erstrecken. Die Dolmetscher:innen arbeiten freiberuflich und eigenständig und erfüllen ihre Aufgaben professionell, nach bestem Wissen und Gewissen, auf der Grundlage ihrer Kenntnisse und Erfahrungen. Eine weitere Verpflichtung übernehmen sie nicht. Die Dolmetscher:innen bestimmen unabhängig die Zusammensetzung des Dolmetsch-Teams und die interne Arbeitsverteilung. Nicht zum Dolmetsch-Team gehörende Personen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung zur Ergänzung eingesetzt werden oder anderweitig die Dolmetschkanäle der Simultandolmetschanlage nutzen.
(2) Auftragsstornierung
Seitens der Auftraggeber:in kann der Auftrag bis zu vier Wochen vor Einsatztermin storniert werden; andernfalls fallen Ausfallhonorare an (siehe Honorare). Falls die Dolmetscher:innen selbst verhindert sind, informieren sie unverzüglich die Auftraggeber:in und sorgen umgehend für einen professionellen Ersatz zu den gleichen Konditionen.
Der Eintritt höherer Gewalt berechtigt sowohl die Dolmetscher:innen als auch die Auftraggeber:in zum Rücktritt vom Vertrag, wobei den Dolmetscher:innen in jedem Fall die bis zu diesem Zeitpunkt bereits getätigten Aufwendungen zu vergüten sind.
(3) Arbeitsbedingungen
Die normalen Arbeitszeiten sind bis zu 3½ Stunden am Vormittag und 3½ Stunden am Nachmittag. Werden sie überschritten, so muss dies im Voraus angekündigt werden, so dass das Dolmetsch-Team zur Qualitätssicherung um eine weitere Kolleg:in aufgestockt werden kann. Angemessene Pausen, u.a. eine Mittagspause von mindestens einer Stunde, sind einzuplanen.
Die Anforderungen an ortsfeste und mobile Kabinen und Simultandolmetschanlagen sind in DIN 56 924 Teil 1 und 2 (bzw. den ISO Normen 2603 und 4043) sowie in IEC 914 festgelegt. Die Dolmetscher:innen müssen direkte Sicht auf die jeweilige Redner:in, in den Veranstaltungssaal und auf ggf. genutzte Projektionswände haben.
Die Auftraggeber:in ist verpflichtet zu gewährleisten, dass die Dolmetscher:innen die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören können. Dazu gehört, dass der Saalton für die Dolmetscher:innen direkt per Kopfhörer aufs Ohr übertragen wird. Es sind geeignete Mikrofonanlagen einzusetzen und sicherzustellen, dass jede Sprecher:in die vorhandenen Mikrofone benutzt. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass der gedolmetschte Text die Zuhörer:innen erreicht, ohne dass die Teilnehmenden, die im Original hören, gestört werden.
Die Verwendung von Fernsehmonitoren zur Ergänzung der direkten Sicht auf die Redner:innen und den Veranstaltungssaal oder in Ausnahmefällen als Ersatz für die direkte Sicht ist nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Dolmetscher:innen zulässig. Im Falle von Telekonferenzen (Videokonferenzen usw., bei denen der Einsatz eines Videobildschirms oder Monitors erforderlich ist) sind die Anforderungen der DIN 56 924 Teil 1 (bzw. ISO-Norm 2603) einzuhalten, insbesondere die des Artikels 7.1 über die Tonqualität. Handelt es sich um eine ISDN-Übertragung, muss der gesamte Frequenzbereich von 125 bis 12.500 Hz zur Verfügung stehen.
Wenn sich die technischen Möglichkeiten als unzureichend herausstellen oder die zugesagte technische Unterstützung ausbleibt, sind die Dolmetscher:innen bis zur Behebung von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Dolmetscher:innen sind nicht für die technische Betreibung von Dolmetschanlagen (Simultankabinen, Personenführungsanlagen) verantwortlich, soweit nicht anderweitig vereinbart.
(4) Mitwirkungspflicht der Auftraggeber:in
Die Auftraggeber:in hat dem Dolmetsch-Team unaufgefordert und rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zu übermitteln, die die Dolmetscher:innen zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung benötigen. Falls die Auftraggeber:in die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen kann, unterstützt sie die Dolmetscher:innen bei der Kontaktaufnahme mit den Sprecher:innen zu dolmetschender Vorträge, damit sie sich über die zu dolmetschenden Inhalte informieren oder selber Vorbereitungsmaterial beschaffen können.
3. Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Vergütung der Dolmetschleistungen
Soweit nicht anders vereinbart, werden Dolmetschleistungen in Tagessätzen (oder halben Tagessätzen) abgerechnet, welche auch die Vergütung für die fachliche und terminologische Vorbereitung sowie die Planung und Koordination des Dolmetscheinsatzes abdecken.
(2) Vergütung anderweitiger Leistungen
Werden weitere Leistungen vom Dolmetsch-Team paraphrasis übernommen (z.B. Beratung und Vermittlung, Übersetzen), so werden diese gesondert vergütet.
(3) Ausfallhonorar
Bei der Stornierung ab vier Wochen vor Einsatztermin fallen folgende Ausfallhonorare an: 25 % (4 – 1 Woche vor Einsatztermin), 50 % (6 – 3 Tage vor Einsatztermin) oder 75 % (weniger als 3 Tage vor Einsatztermin).
(4) Reisekosten und Reisetaghonorare
Falls nicht anders vereinbart, werden die Reisekosten vom Wohnsitz der Dolmetscher:in bis zum Einsatzort und zurück erstattet (Bahn 2. Klasse, Pkw, ÖPNV). Falls die Dolmetscher:innen am Vor- oder Folgetag an-/abreisen müssen und folglich keine anderen Aufträge annehmen können, fällt ein Reisetaghonorar an.
(5) Verpflegung und Unterbringung
Erfordert der Dolmetscheinsatz eine oder mehrere Übernachtungen, so werden anfallende Hotelkosten durch die Auftraggeber:in erstattet; dies kann auch in Form einer Übernachtungspauschale geschehen. Soweit die Dolmetscher:innen nicht mit anderen Tagungsteilnehmenden verpflegt werden, fällt außerdem eine Verpflegungspauschale an.
(6) Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, werden ausstehende Rechnungen spätestens vier Wochen nach Rechnungsstellung beglichen.
4. Haftung
Das Dolmetsch-Team paraphrasis verpflichtet sich zur Ausführung des Auftrags in möglichst hoher Qualität. Die Dolmetscher:innen haften ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Werden von Seiten der Auftraggeber:in Unterlagen nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt, entbindet dies die Dolmetscher:innen von der etwaigen Haftung für eine unzureichende Qualität von Dolmetschleistungen.
5. Urheber:innenrechte
Die Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscher:innen zulässig. Für die Einräumung der Nutzungsrechte wird eine zusätzliche Vergütung berechnet, deren Höhe sich nach der Art der Nutzung richtet.
6. Vertraulichkeit
Die Dolmetscher:innen verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Ausführung ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
7. Geltendes Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen der Auftraggeber:in und der Dolmetscher:in unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand der Ort der Auftragsannahme (Berlin bzw. Leipzig) vereinbart.
Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.